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Finanzen Steuern Recht

Unternehmensrestrukturierung vor und in der Insolvenz

Durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen wurden vorläufige Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren eingeführt. Eine weitere Neuerung trat durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen in Kraft. Weitere Änderungen werden sich durch das vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren ergeben.

Braunschweig/Wolfsburg 2019 | Manuel Sack, Braunschweig | Thorsten Hunsalzer, Hannover | Dr. iur. Holger Theurich, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Die übertragende Sanierung im Insolvenzverfahren

Insolvenzrecht, Sanierung, Insolvenzverfahren

Die aktuelle Wirtschaftslage spült nach wie vor eine Vielzahl substanzreicher Verfahren in den Anwendungsbereich der Insolvenzordnung. Die Charakteristik der aktuellen Krise liegt dabei in den internationalen Verflechtungen der Finanz- und Warenmärkte und führt im Ergebnis dazu, dass es wesentlich schwieriger geworden ist, finanzstarke, markterfahrene Investoren zu finden und maßgeschneiderte Fortführungslösungen für in Schieflage geratene Unternehmen zu entwickeln.

Ostwestfalen/Lippe 2014 | Dr. iur. Holger Theurich, Bielefeld | Dr. iur. Thorsten Fuest, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Gedanken zu den Verfahrenszielen der Insolvenzordnung

Ein Insolvenzverfahren dient dem Ziel, die Gläubiger eines Schuldners zu befriedigen, oder dass eine "Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird“. Auf dieser Basis hat sich der Glaubenssatz herausgebildet, dass es grundsätzlich sinnvoll sei, ein in die Krise geratenes Unternehmen zu erhalten. Der vorliegende Beitrag soll Anhaltspunkte für eine differenzierte Betrachtung liefern.

Ostwestfalen/Lippe 2013 | Dr. iur. Thorsten Fuest, Bielefeld | Dr. iur. Holger Theurich, Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

ESUG

Effizientere Sanierung durch mehr Gläubigerautonomie?

Der Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen. Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ermöglichen die nun zeitnah in Kraft tretenden Neuerungen effektivere Unternehmenssanierungen. Im Kern sind alle wesentlichen Modifikationen davon geprägt, die Gläubigerautonomie zu stärken.

Ostwestfalen/Lippe 2012 | Dr. iur. Thorsten Fuest, Bielefeld | Dr. iur. Holger Theurich, Bielefeld

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